Der Brexit hat für große praktische und (steuer-)rechtliche Herausforderungen gesorgt. Der mühsam ausgehandelte Kompromiss zu Nordirland wird bereits wieder in Frage gestellt. Hinzu kommen insbesondere in Deutschland zahlreiche steuerliche Änderungen, die kurz vor Ende der ablaufenden Legislatur verabschiedet wurden. Auch wenn die rechtlichen Änderungen angesichts der alles überlagernden Corona-Pandemie in der öffentlichen Wahrnehmung weniger Beachtung fanden, als dies ohne Pandemie der Fall gewesen wäre, führt kein Weg daran vorbei, dass das Vereinigte Königreich seit Jahresbeginn als Drittland und nicht mehr als Teil des EU-Binnenmarktes zu behandeln ist. Dies hat Konsequenzen, mit denen sich die Rechtsanwender schnellstmöglich vertraut machen müssen.
Seit dem 1.1.2021 ist auch der Übergangszeitraum, währenddessen das Vereinigte Königreich noch weitgehend so behandelt wurde "als ob" es noch EU-Mitgliedstaat wäre, abgelaufen. Kurz vor Ablauf der Frist konnte doch noch ein Handels- und Kooperationsabkommen zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU abgeschlossen werden, das mangels vorheriger Beschlusslage des EU-Parlaments erst nachträglich endgültig wirksam wurde. Darin enthalten sind wichtige Neuregelung im Bereich der Koordination der sozialen Sicherungssysteme. Ferner resultieren daraus Folgen für bestehende und künftige Arbeitnehmerentsendungen. Ein wichtiger und kritischer Punkt ist der Status Nordirlands, das als Teil des Vereinigten Königreichs gleichzeitig wirtschaftlich und geographisch eng mit der Republik Irland (EU) verbunden ist.
Hinzu kommt, dass nicht nur ein neuer rechtlicher Rahmen für das Verhältnis zwischen EU und dem Vereinigten Königreich vereinbart wurde, sondern sowohl im Vereinigten Königreich wie auch in der EU und insbesondere in Deutschland in den letzten Monaten der auslaufenden Legislaturperiode zahlreiche steuerliche Änderungen beschlossen wurden, die sich auf künftige Investitionen aus Deutschland in das Vereinigte Königreich und umgekehrt auswirken.
Im Bereich der direkten Steuern gelten beispielsweise zentrale Richtlinien wie die Mutter-Tochter-Richtlinie, die Zins- und Lizenzrichtlinie oder die Fusionsrichtlinie nur zwischen EU-Staaten. Auch die EU-Schiedskonvention als effektives Mittel zur Beilegung steuerlicher Streitigkeiten zwischen EU-Mitgliedstaaten steht im Verhältnis zu Großbritannien nach dem Brexit nicht mehr zur Verfügung. Umgekehrt hat sich Großbritannien durch das eigene Austrittsgesetz (European Union (Withdrawal) Act) die Möglichkeit verschafft, Regelungen, an die es sich nicht mehr gebunden halten möchte, nach dem Brexit in eigener Regelungskompetenz aufzuheben bzw. einzuschränken. Dies könnte zum Beispiel für die Beihilferegelungen zutreffen. Auch die während der Brexit-Verhandlungen zustande gekommenen EU-Richtlinien über Meldepflichten zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen (DAC6) und zur Verhinderung von Steuer-Missbräuchen (ATAD) muss Großbritannien nach dem Brexit nicht mehr zwingend befolgen und hat dabei auch teilweise bereits erhebliche Abstriche gemacht.
Sie als Berater werden daher weiterhin gefordert sein, die steuerlichen Verhältnisse Ihrer Mandanten mit Geschäftsbeziehungen nach UK zu prüfen. Als Unterstützung hierfür haben wir daher die Inhalte des topaktuell in zweiter Auflage erschienenen Brexit-Handbuchs für Unternehmen und Berater (Rechtsstand: 1.7.2021) in Ihr Haufe Steuer Office integriert.
Das Praxishandbuch vermittelt einen kompakten Überblick über die rechtlichen Folgen des Brexits für Unternehmen. Die Ausführungen berücksichtigen bereits die umfangreichen Gesetzesänderungen im Juni 2021 (AbzStEntModG, ATADUmsG, StAbwG, KöMoG und GrESt-ÄndG). Unternehmen und ihre Berater erhalten damit eine wichtige Handreichung für die zutreffende Einordnung der Änderungen und ihre Behandlung in der Praxis. Zahlreiche Fallbeispiele und Checklisten bieten Arbeitshilfen für das Erkennen und die Bewältigung der praktischen Herausforderungen. Auf die im Nordirland-Protokoll vereinbarten Sonderregelung im Warenverkehr mit Großbritannien wird in einem eigenen Kapitel eingegangen.
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