Rz. 28

Bei der Buchung von Originalwerten ist in einem 1. Schritt der Kreis der jeweils nach HGB und IFRS ausschließlich zu buchenden Konten exakt festzulegen. Der Kreis der ausschließlich zu buchenden Konten muss auch sämtliche potenzielle Gegenkonten bei Buchung auf einem dieser Konten einschließen (empfehlenswert: Abgrenzung bestimmter Kontenbereiche, z. B. immaterielles Vermögen und Sachanlagen, finanzielle Vermögenswerte, langfristige Fertigungsaufträge). Damit unterscheidet diese Vorgehensweise reine HGB-Konten, reine IFRS-Konten sowie Gemeinschaftskonten für IFRS und HGB. Der 1. Bewertungsbereich enthält immer die Gemeinschaftskonten und beispielsweise die reinen HGB-Konten. Damit wären im 2. Bewertungsbereich nur die reinen IFRS-Konten enthalten. Die nach HGB und IFRS identisch zu behandelnden Sachverhalte sind einmal auf den Gemeinschaftskonten zu erfassen. Die zwischen IFRS und HGB unterschiedlich zu buchenden Sachverhalte sind einmal auf landesrechtlichen Konten und zusätzlich auf IFRS-Konten separat zu erfassen. Die Bilanz und die GuV nach HGB sowie nach IFRS ergeben sich durch Auslesen der im jeweiligen System ausschließlich zu buchenden Konten sowie der Gemeinschaftskonten.[1]

Abb. 2: Ableitung des HGB- und IFRS-Abschlusses durch Buchung von Originalwerten

 

Rz. 29

Die Vor- und Nachteile dieser Überleitungsmethode kompensieren wechselseitig die Schwächen und Stärken der Überleitung mittels Differenzbuchungen. Es handelt sich um eine komplexe und inflexible Methode der Überleitung zwischen IFRS und HGB, die in hohem Umfang Systemanpassungen notwendig macht. Für jeden neuen Geschäftsvorfall muss im Vorfeld geklärt werden, ob er den Gemeinschaftskonten zuzuordnen ist oder 2 Buchungen (einmal nach HGB und einmal nach IFRS) nach sich zieht.

[1] Vgl. die Beschreibung der EDV-technischen Realisierung mittels SAP-Software: Hirschberger/Karl, DStR 2002, S. 2239.

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