Prof. Dr. rer. pol. Hanno Kirsch
Rz. 101
Neben den mittels der Finanzbuchhaltung zu generierenden, offenlegungspflichtigen Informationen eines IFRS-Jahresabschlusses sind zur Erfüllung der Anforderungen eines IFRS-Abschlusses auch Informationen aus anderen Teilen des Finanz- und Rechnungswesens, insbesondere aus der Kostenrechnung und dem Controlling, erforderlich. Im Folgenden sollen die Anforderungen der Segmentberichterstattung sowie die Angaben bei Aufgabe von Geschäftsbereichen – als bedeutendste Pflichtangaben aus dem operativen Bereich des Unternehmens bzw. Konzerns – dargestellt werden:
4.6.2.1 Segmentberichterstattung
Rz. 102
IFRS 8 fordert von börsennotierten Unternehmen die Offenlegung ausgewählter Abschlussdaten für die einzelnen Aktivitätsfelder eines Unternehmens bzw. Konzerns. Der mit IFRS 8 umgesetzte Management Approach basiert auf der Idee, dass den Abschlussadressaten grundsätzlich dieselben Schlüsselgrößen in derselben Abgrenzung wie den zentralen Entscheidungsträgern des Unternehmens (bzw. Konzerns) präsentiert werden sollen, damit die Abschlussadressaten hieraus ihre Entscheidungen über Investition, Halten oder Devestition in das berichtende Unternehmen und die in ihm enthaltenen Segmente treffen können. Dementsprechend orientieren sich die Abgrenzung der (operativen) Segmente, die Auswahl und die Abgrenzung der Segmentberichtsgrößen sowie die berichteten Wertmaßstäbe über die Segmente an der internen Finanzberichterstattung.
Rz. 103
Die nachfolgende Tabelle zeigt die für die anzugebenden Segmente offenzulegenden Segmentdaten in der Übersicht auf:
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IFRS 8 bzw. IAS 36 |
Informationen zur GuV-Rechnung |
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Umsatzerlöse mit Dritten |
×1) |
Innenumsätze |
×1) |
Segmentergebnis |
× |
Abschreibungen |
×1) |
Wertminderungsaufwand |
× |
Wertaufholungen |
× |
wesentliche nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge |
×1) |
wesentliche, gesonderte anzugebende Erträge und Aufwendungen i. S. d. IAS 1.97 |
×1) |
Segmentergebnis aus at equity bewerteten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
×1) |
Zinserträge |
×1) |
Zinsaufwendungen |
×1) |
Ertragsteueraufwendungen/-erträge |
×1) |
Informationen zur Bilanz |
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Segmentvermögen |
×3) |
Segmentschulden |
×3) |
Buchwerte der at equity bewerteten Beteiligungen an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen |
×2) |
Informationen zur Kapitalflussrechnung |
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Investitionen in das langfristige Vermögen (ausgenommen Finanzinstrumente, latente Steueransprüche, Vermögenswerte aus leistungsorientierten Versorgungsplänen und Rechten aus Versicherungsverträgen) |
×2) |
Tab 11: Segmentdaten, die für die anzugebenden Segmente, offenzulegen sind.
1) |
Angabe erforderlich, falls die Position Bestandteil des Segmentergebnisses ist oder intern den Entscheidungsträgern regelmäßig bereitgestellt wird. |
2) |
Angabe erforderlich, falls die Position Bestandteil des Segmentvermögens ist oder intern den Entscheidungsträgern regelmäßig bereitgestellt wird. |
3) |
Angabe erforderlich, falls diese Position intern den Entscheidungsträgern regelmäßig bereitgestellt wird. |
Rz. 104
Darüber hinaus sind noch Überleitungsrechnungen für ausgewählte Segmentberichtsgrößen aufzustellen sowie sonstige Angaben zu den operativen Segmenten, ergänzende produktorientierte und geografische Angaben sowie Angaben zu Großkunden zu beachten.
Rz. 105
Die im Anhang des IFRS-Abschlusses zu publizierenden Segmentinformationen lassen sich zum überwiegenden Teil aus der Kostenrechnung gewinnen:
Die Aufteilung der Segmenterlöse nach operativen Segmenten kann durch eine Mehrfachauswertung der Umsatzerlöse in der Finanzbuchhaltung (z. B. Kontenauswertung) oder der Kostenrechnung realisiert werden. Darüber hinaus lassen sich durch Mitgabe entsprechender Kontierungsmerkmale auch die Voraussetzungen für die Aufgliederung nach Produkten und Dienstleistungen sowie für die Aufgliederung von Außenumsatzerlösen nach geografischen Segmenten schaffen. Zur Abbildung sämtlicher an die Auswertung der Umsatzerlöse gerichteten Anforderungen sollten die entsprechenden Kontierungsmerkmale auf der untersten Ebene der Umsatzerfassung (Einzelumsätze) hinterlegt werden, sodass eine Zuordnung der einzelnen Produkt- bzw. Dienstleistungsumsätze zu Produktgruppen bzw. Dienstleistungsbereichen erfolgen kann.
Bei der Generierung der nach IFRS 8.33 geforderten Aufteilung der Umsatzerlöse nach geografischen Segmenten ist zu differenzieren, ob die Zuordnung der Umsatzerlöse nach dem Sitz der Gesellschaften oder nach dem Sitz der Kunden erfolgt. Während die erste Variante über eine entsprechende Zusammenfassung von konsolidierten Umsätzen auf Konzernebene erfolgt, sind für die Umsetzung der 2. Variante die Umsätze der (Konzern-)Gesellschaften nach dem Sitz(land) der Kunden zu verdichten, was beispielsweise über eine Auswertung des Kundenkontokorrents erfolgen kann.
In gleicher Weise lassen sich über die Auswertung des Kundenkontokorrents die Segmenterlöse nach Großkunden ermitteln.
- Das Segmentergebnis erhält man aus der Kostenträgerzeit- bzw. Betriebsergebnisrechnung als periodische Gegenüberstellung von Leistungen und Kosten. Durch ...