1Der Betreuer bedarf der Genehmigung des Betreuungsgerichts
2. |
zu einem Pachtvertrag über einen gewerblichen oder land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb. |
2Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn der Betreute das Vertragsverhältnis ohne eigene Nachteile vorzeitig kündigen kann.
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