5.1 Verletzung von Art. 9 und Art. 32 DGSVO: 75.000 EUR
Ein Mitarbeiter hatte bei der Datenschutzbehörde Hamburg Beschwerde eingelegt, weil er seine krankheitsbedingten Ausfälle per E-Mail in einem E-Mail-Verteiler mit 25 Kollegen und Vorgesetzten melden musste, obwohl die unternehmensinterne Richtlinie vorsah, dass eine Krankmeldung lediglich beim Leiter der jeweiligen Abteilung eingereicht werden müsse. Darüber hinaus hatte ihr Vorgesetzter eine E-Mail an einen E-Mail-Verteiler geschickt, in der mehrere Empfänger alle Krankheitstage auflisteten. Während ihrer Untersuchung stellte die Datenschutzbehörde fest, dass eine derart umfassende Offenlegung nicht erforderlich und daher rechtswidrig war.
Quelle: Tätigkeitsbericht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten 2023
5.2 Verstoß gegen Art. 6 DSGVO: 10.400.000 EUR
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz von Niedersachsen hat ein Bußgeld gegen den Online-Versandhändler notebooksbilliger.de verhängt, weil das Unternehmen seine Mitarbeiter und Kunden ohne angemessene rechtliche Grundlage überwacht hatte. Die Videoüberwachung war pauschal und zeitlich unbegrenzt, was gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt. Das Bußgeld entspricht 1,16 % des Umsatzes des Vorjahres. Notebooksbilliger.de ist einer der umsatzstärksten Onlineshops in Deutschland und beschäftigt mehr als 800 Mitarbeiter.
Quelle: Pressemitteilung der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen
5.3 Verstoß gegen Art. 5 Abs. 1 lit. f DSGVO und Art. 32 Ab. 1 lit. b DSGVO: 3.600 EUR
Aus dem Jahresbericht des Hessischen Datenschutzbeauftragten geht hervor, dass eine Arztpraxis ein Bußgeld erhielt, weil sie Patientenakten in einem öffentlich zugänglichen Müllcontainer entsorgt hatte. Diese Unterlagen waren teils geschreddert, aber leicht rekonstruierbar, einige wurden ungeschreddert weggeworfen. Mildernd wurde berücksichtigt, dass die Praxis den Vorfall eingestand, sofort Maßnahmen zur datenschutzkonformen Entsorgung ergriff und mit der Behörde kooperierte.
Quelle: Tätigkeitsbericht des Hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://datenschutz.hessen.de/sites/datenschutz.hessen.de/files/2024-04/52-tb-online.pdf