Entscheidungsstichwort (Thema)

Option zur Umsatzsteuer durch gewerblichen Zwischenvermieter als Gestaltungsmißbrauch

 

Leitsatz (redaktionell)

Die Auffassung, es liege regelmäßig ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne von § 42 AO 1977 vor, wenn der Erwerber eines Bauherrenmodells im Fall der gewerblichen Zwischenvermietung für die Umsatzsteuerpflicht bezüglich der Mieteinnahmen optiert, verletzt kein Verfassungsrecht.

 

Normenkette

AO 1977 § 42; UStG § 4 Nr. 12a

 

Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 10.03.1994; Aktenzeichen V B 87/93)

Schleswig-Holsteinisches FG (Urteil vom 29.04.1993; Aktenzeichen IV 803/90)

 

Gründe

Es kann offen bleiben, ob die Verfassungsbeschwerde zulässig ist. Jedenfalls ist nicht erkennbar, daß die Auffassung in den angegriffenen Entscheidungen, es liege regelmäßig ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne von § 42 AO vor, wenn der Erwerber eines Bauherrenmodells im Fall der gewerblichen Zwischenvermietung für die Umsatzsteuerpflicht bezüglich der Mieteinnahmen optiert, Verfassungsrecht verletzt.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1552243

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