Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 28.06.2001; Aktenzeichen X B 129/00, X B 130/00)

BFH (Beschluss vom 28.06.2001; Aktenzeichen X S 1/01, X S 2/01)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.  

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1459216

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