Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 20.12.2000; Aktenzeichen III R 23/97)

 

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1450415

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge