Verfahrensgang

BFH (Urteil vom 08.02.2000; Aktenzeichen II R 51/98)

 

Tatbestand

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.  

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1459204

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge