Verfahrensgang

BFH (Beschluss vom 06.04.2001; Aktenzeichen IX B 118/00)

BFH (Beschluss vom 06.04.2001; Aktenzeichen IX B 1/01)

 

Gründe

Die Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1450411

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