Rz. 382
Es wird den Staaten empfohlen, ihren Ansatz zur Dokumentation zu vereinheitlichen und eine dreigliedrige Struktur zu implementieren. Dabei dient das EU-Masterfile-Konzept als Richtlinie, um die Erstellung von Dokumentationen zu vereinfachen. Dieses Konzept wird durch das länderbezogene Berichtswesen (sog. Country-by-Country Reporting) ergänzt.
Die dreistufige Struktur gestaltet sich folgendermaßen:
1) Ein Masterfile (Stammdokumentation), das allgemeingültige, standardisierte Informationen über die gesamte Unternehmensgruppe enthält,
2) Ein Local File (Einzeldokumentation), das detaillierte Informationen zu den signifikanten Transaktionen der jeweiligen lokalen Einheit darlegt, und
3) Einen Country-by-Country Report, der Auskunft über die weltweite Verteilung der Einkünfte und gezahlten Steuern des multinationalen Konzerns bietet und zugleich Einblick in die ökonomischen Tätigkeiten an den verschiedenen Standorten gewährt.
Rz. 383
§ 90 Abs. 3 AO wurde dahingehend durch das Gesetz vom 20. Dezember 2016 neu formuliert und findet erstmalig Anwendung auf Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2016 begonnen haben. Diese Neuregelung zielt darauf ab, den Aktionspunkt 13 des BEPS-Projekts ("Base Erosion and Profit Shifting") umzusetzen, welches eine Initiative der OECD und der G20 ist. Ziel ist es, einheitliche Dokumentationsanforderungen im Bereich der Verrechnungspreise für global agierende Unternehmen einzuführen, um den Finanzbehörden die erforderlichen Informationen bereitzustellen und gleichzeitig multinationalen Unternehmen zu ermöglichen, ihren Dokumentationspflichten gemäß einem standardisierten Verfahren nachzukommen. Hierfür wurde ein dreigliedriger Ansatz entwickelt: Er beinhaltet einen Überblick über die Geschäftstätigkeiten des multinationalen Unternehmens und seine Verrechnungspreisstrategie (Master File, § 90 Abs. 3 Satz 3 AO, s. Rz. 8.4.3.1.), eine landesspezifische Berichterstattung zu den konkreten Geschäftsvorfällen des Steuerpflichtigen mit verbundenen Unternehmen (Local File, § 90 Abs. 3 Sätze 1 und 2 AO, s. Rz. 8.4.3.2.) sowie den sogenannten Country-by-Country-Report (siehe CbCR-Report, § 138a AO, s. Rz. 8.4.3.3.).
Rz. 384–385
einstweilen frei
13.4.3.1 Masterfile (Stammdokumentation)
Rz. 386
Der Masterfile (Stammdokumentation) zielt darauf ab, einen umfassenden Überblick über die globalen unternehmerischen Aktivitäten des Konzerns zu bieten. Er umfasst standardisierte Informationen, die für sämtliche Einheiten der Unternehmensgruppe von Bedeutung sind. Das Ziel ist es, ein detailliertes Bild des weltweiten Geschäftsbetriebs, der Finanzberichterstattung, der Finanzierungsstruktur, der steuerlichen Verhältnisse sowie der Einkommensverteilung innerhalb des Konzerns zu vermitteln. Dies soll den Steuerbehörden ermöglichen, zentrale Risikobereiche zu identifizieren. Informationen, die für alle beteiligten Staaten von Interesse sind, können daher zentral erfasst und über den Masterfile bereitgestellt werden. Diese zentrale (Stamm-)Dokumentation bietet einen Überblick über die wesentlichen Geschäftstätigkeiten, die Funktions- und Risikoanalyse und liefert zudem Angaben zu konsolidierten Einnahmen, anwendbaren Steuersätzen sowie zur Struktur der finanziellen Verpflichtungen. Sie kann v.a. auch wesentliche Unternehmensumstrukturierungen und den Transfer immaterieller Wirtschaftsgüter darlegen. Allerdings beinhaltet der Masterfile keine "spezifischen" Verrechnungspreisanalysen für einzelne Geschäftsvorfälle; diese Analysen sind vielmehr Bestandteil der lokalen Verrechnungspreisdokumentation (Local File, s. Rz. 13.4.3.2.).
Rz. 387
Der Masterfile soll dabei in fünf Kategorien eingeteilt werden:
a) Informationen über die Organisation des Konzerns,
b) Beschreibung der Geschäftstätigkeit beziehungsweise der Geschäftsbereiche des Konzerns,
c) Informationen über die Intangibles des Konzerns,
d) Informationen über die Finanztransaktionen des Konzerns und
e) Finanzkennzahlen über die finanzielle und steuerliche Situation des Konzerns.
Rz. 388–389
einstweilen frei
13.4.3.2 Local File (Einzeldokumentation)
Rz. 390
Die Einzeldokumentation (Local File) ergänzt die konzernweite Stammdokumentation (Masterfile) und konzentriert sich auf die Darstellung, wie ein Unternehmen den Grundsatz des Fremdvergleichs in seinen wesentlichen grenzüberschreitenden Geschäftsvorfällen innerhalb eines bestimmten Landes berücksichtigt. Im Gegensatz zum Masterfile, der einen konzernübergreifenden Überblick gibt, liefert der Local File detaillierte Informationen über die Verrechnungspreisgestaltung für einzelne Konzerngesellschaften.
Die Inhalte des Local File lassen sich in folgende drei Hauptkategorien unterteilen:
- Spezifische Geschäftsvorfälle: Diese Kategorie umfasst detaillierte Beschreibungen der relevanten Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen, einschließlich der Natur der Transaktionen und der beteiligten Parteien.
- Vergleichbarkeitsanalyse: Hier wird analysiert, inwieweit die Transaktionen zwischen den v...