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Cloer/Hagemann, AStG § 5 AStG Zwischengeschaltete Gesell ... / 2.1.2.1 Tatbestand


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Dr. Tobias Hagemann
 

Rz. 80

§ 5 Abs. 1 S. 2 AStG weist als einzige Tatbestandsvoraussetzung das Vorliegen der Voraussetzungen des Satzes 1 auf. Mithin arbeitet die Norm mithilfe eines Rechtsgrundverweises. Dies entspricht der in § 4 Abs. 1 AStG verwendeten Regelungstechnik, wo ein Rechtsgrundverweis auf § 2 Abs. 1 S. 1 AStG erfolgt. Maßgebend für die Erfüllung des Tatbestands ist der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer.[1]

 

Rz. 81

einstweilen frei

[1] Steierberg, in F/G u. a., AStG, 4. Aufl. 2023, § 5 AStG Rz. 84.

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  Rz. 50 Der Tatbestand setzt ferner eine Beteiligung der "Person i. S. d. § 2" an einer ausländischen Gesellschaft voraus. Was eine ausländische Gesellschaft ist, wird in § 7 Abs. 1 AStG definiert.[1] Wenngleich im Zuge des ATAD-Umsetzungsgesetzes der ...

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