2.1 Bundeshilfen
Bereits Ende März 2020 wurde durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Beihilferegelung vom 26.3.2020 unter dem Titel "Soforthilfen - Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020" geschaffen, sog. Corona-Soforthilfe. Gesetzlich verankert wurde dies im Ersten Nachtragshaushaltsgesetz vom 27.3.2020.
In Umsetzung dieser Beihilferegelung haben Bund und Länder am 29.3.2020 die Verwaltungsvereinbarung "Soforthilfen - Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020 für Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte "unterschrieben. Gemäß der Verwaltungsvereinbarung ist geregelt, welches Unternehmen wo einen Antrag stellen kann und welche Nachweise dafür erforderlich sind. Die jeweiligen Landesministerien haben dazu eigene Verwaltungsanweisungen zur Umsetzung erlassen.
Die Antragsfrist für die Soforthilfe ist am 31.5.2020 abgelaufen.
Nach Auslaufen der Soforthilfe wurde durch das Zweite Nachtragshaushaltsgesetz vom 14.7.2020 ein weiteres Hilfeprogramm auf den Weg gebracht, die sog. Corona-Überbrückungshilfe I. Der Förderzeitraum umfasst die Monate Juni bis August 2020.
Mit Beschluss des Koalitionsausschusses vom 25.8.2020 wurde das Überbrückungshilfeprogramm verlängert, und zwar für den Förderzeitraum September bis Dezember 2020, Corona-Überbrückungshilfe II.
Mittlerweile wurde eine Corona-Überbrückungshilfe III auf den Weg gebracht, die den Zeitraum Januar bis Juni 2021 umfasst.
Eine Übersicht über die für die Soforthilfe sowie auch die Überbrückungshilfen zuständigen Stellen findet sich auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums.
2.2 Landeshilfen
Neben den Bundeshilfen haben die Länder zum Teil eigene Hilfsprogramme aufgelegt, so z.B. das Land Niedersachsen durch die "Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsmaßnahmen zur Unterstützung von der Covid-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten kleinen Unternehmen sowie Angehörigen der Freien Berufe mit 11 bis 49 Beschäftigten".
2.3 Gemeindehilfen
Schließlich haben vielerorts auch Städte und Gemeinden Hilfsprogramme aufgelegt, so z.B. die Landeshauptstadt Hannover durch die "Richtlinie für die Unterstützung der von der Corona-Virus-Pandemie (COVID-19) geschädigten gewerblichen Unternehmen und Angehörige Freier Berufe in der Landeshauptstadt Hannover".
Prüfung der Antragsberechtigung
Die Voraussetzungen für die Gewährung der verschiedenen Hilfen, auch hinsichtlich etwaiger Anrechnung, sind sehr verschieden ausgestaltet, so dass hierauf nicht im Einzelnen eingegangen werden kann. Es muss daher für jeden Einzelfall individuell geprüft und beurteilt werden, ob eine Antragsberechtigung vorliegt und auch sonst die weiteren Voraussetzungen für die Hilfegewährung erfüllt sind.
Mittlerweile wurden in mehr als 2,3 Mio. Fällen Soforthilfen gewährt. Parallel dazu, so lässt es sich einschlägigen Presseberichten entnehmen, sind bundesweit inzwischen mehrere tausend strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, wegen des Verdachts, Soforthilfen zu Unrecht beantragt bzw. gewährt bekommen zu haben.