Jean Bramburger-Schwirkslies, Michele Schwirkslies
Im Oktober 2020 verlängerte die Bundesregierung die Förderung der Betriebe, die von der Coronakrise stark betroffen sind. Die Überbrückungshilfe II fördert die anfallenden Fixkosten der Monate September bis Dezember 2020 und schließt damit an die Überbrückungshilfe I an.
Die Voraussetzungen für die Antragstellung auf Überbrückungshilfe II wurden gelockert. Antragsberechtigt sind bereits Unternehmen, Organisationen und Soloselbstständige, die einen Umsatzeinbruch von 50 % (Überbrückungshilfe I sah noch einen Umsatzeinbruch von mindestens 60 % vor) in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum von April bis August 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten nachweisen können oder einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.
Die Bundesregierung erstattet über die Überbrückungshilfe II die Fixkosten der Unternehmer mit einem gestaffelten Zuschuss:
- 30 % Umsatzrückgang → 40 % der Fixkosten werden erstattet,
- 50 % – 70 % Umsatzrückgang → 60 % der Fixkosten werden erstattet,
- mehr als 70 % Umsatzrückgang → 90 % der Fixkosten werden erstattet.
Im Vergleich zur Überbrückungshilfe I ist es für die Maximalbeträge auch nicht mehr Voraussetzung wie viel Arbeitnehmer man im Betrieb beschäftigt.
Die Anträge konnten bis zum 31.1.2021 elektronisch gestellt werden.
Durch die weiterhin steigenden Infektionszahlen und die Verlängerung der Kontaktbeschränkungen durch die Bundesregierung kann Unternehmer Seeblick auch in den Monaten September, Oktober und November 2020 keine höhere Auslastung seiner Zimmer erreichen. Aufgrund seiner Umsatzrückgänge für die Monate April bis August 2020 von weiterhin 80 % im Vergleich zu den Vorjahresmonaten ist er bereits jetzt antragsberechtigt.
Seine Fixkosten betragen pro Monat (September bis November 2020) weiterhin
2.500 EUR |
Miete |
500 EUR |
Strom |
7.800 EUR |
Lohn für 3 Angestellte |
100 EUR |
Versicherungsbeitrag |
10.900 EUR |
gesamte Fixkosten pro Monat |
Unternehmer Seeblick hat Anspruch auf 90 % Erstattung seiner Fixkosten je Monat, die maximale Förderung pro Monat beträgt 50.000 EUR. Er erhält demnach folgende Beträge für die einzelnen Monate auf sein Konto erstattet:
- 9.810 EUR für September 2020
- 9.810 EUR für Oktober 2020
- 9.810 EUR für November 2020
Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
1500/1300 |
Sonstige Vermögensgegenstände |
29.430 |
2709/4839 |
Sonstige Erträge unregelmäßig |
29.430 |
Elektronischer Antrag der Überbrückungshilfe durch Steuerberater und Rechtsanwälte
Wie bereits bei der Überbrückungshilfe I können die Anträge zur Überbrückungshilfe II nur elektronisch durch dafür zertifizierte Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe erstellt werden. Unternehmer müssen daher zeitnah die Unterstützung bei ihrem Steuerberater anfragen.
Kosten für die Antragstellung
Die Kosten des Steuerberaters für die Erstellung eines Antrags auf Überbrückungshilfe zählen zu den erstattungsfähigen Fixkosten.