Dipl.-Kffr. Andrea Kämmler-Burrak, Prof. Dr. Mike Schulze
Mit der CSRD zielt die EU darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf eine Stufe mit der Finanzberichterstattung zu stellen. War diese in der Vergangenheit eher von freiwilligen Standards, Gestaltungsspielräumen und qualitativen Informationen geprägt, so gibt es künftig einen EU-weiten, verpflichtenden Standard, der die Nachhaltigkeitsberichterstattung auf ein Niveau hebt, das bisher von der Finanzberichterstattung bekannt ist. Damit wird eine neue Ära der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingeleitet:
Prinzip der doppelten Wesentlichkeit: Unternehmen müssen künftig nicht nur darüber berichten, wie sich ihr Handeln auf Menschen und die Umwelt auswirkt, sondern auch welchen Einfluss diese Nachhaltigkeitsaspekte auf die wirtschaftliche Lage des Unternehmens haben.
Sektorübergreifende European Sustainability Standards (ESRS): Europaweite, sektorübergreifende Standards entlang der 3 Perspektiven der Nachhaltigkeit – Umwelt, Soziales und Governance – regeln die Berichterstattung über 12 Standards, mit 86 sog. Disclosure Requirements und mit 1.144 quantitativen und qualitativen Datenpunkten. An den sektorspezifischen Standards wird aktuell noch gearbeitet und es bleibt abzuwarten, ab wann diese in Kraft treten und die sektorübergreifenden ESRS ergänzen werden.
EU-Taxonomieberichterstattung: Die Umwelt-Taxonomie-Quoten und damit verbundene Informationen gemäß Art. 8 der Umwelt-Taxonomie-VO und den hierzu erlassenen delegierten Rechtsakten sind in die Nachhaltigkeitserklärung aufzunehmen.
Standardisiertes Format: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung hat im Geschäftsbericht als eigenständiger Teil im Lagebericht zu erfolgen. Die von der CSRD betroffenen Unternehmen müssen auch Kennzahlen, wie den Taxonomie-konformen Anteil am Umsatz, den Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) in den CSRD-Bericht aufnehmen.
Limited Assurance: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung unterliegt künftig der Prüfung mit begrenzter Sicherheit.
ESEF-Tagging: Offenlegung des Lageberichts im ESEF-Format gemäß der ESEF-VO und damit künftig nicht nur für die Finanzberichterstattung, sondern auch für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.