Im betrieblichen Alltag werden Unmengen an Daten produziert und genutzt. Hierzu zählen zum einen Daten, die im Rahmen betrieblicher Prozesse produziert werden, z. B. Druckdaten für Prospekte, Schriftstücke, Programme zur Maschinensteuerung etc. Von diesen Daten sind solche zu unterscheiden, die Auskunft über eine menschliche Person geben. Die personenbezogenen Daten von Menschen genießen dabei einen besonderen Schutz, also die Daten von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern.

Hinsichtlich personenbezogener Daten müssen sich Unternehmen spätestens seit dem 25.5.2018 an die Regeln der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den damit einhergehenden Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) halten. Durch die EU-DSGVO soll ein in allen Mitgliedsstaaten einheitliches Schutzniveau personenbezogener Daten erreicht werden. Zur Durchsetzung der Vorschriften wurden insbesondere die Strafen deutlich erhöht. Bei schweren Datenschutzverletzungen drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. EUR oder bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes.

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