Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Datenschutz und Datenschutzbeauftragte in der Steuerkanzlei / 2.2 Homepage des Steuerberaters

Ulrike Fuldner
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Art. 13 und 14 DSGVO regeln die Informationspflichten für die Datenverarbeitungsprozesse, die mit dem Besuch der Website verbunden sind. Da dem Steuerberater i. d. R. die technischen Kenntnisse fehlen, muss er sich individuell beraten lassen, was seine Datenschutzerklärung beinhalten muss.

 
Praxis-Beispiel

Facebook, Twitter und Co.

Nutzt der Steuerberater keine Social Media Plug-ins (Facebook, Twitter etc.), fallen umfangreiche Informationen weg.

Folgendes muss regelmäßig in der Datenschutzerklärung für eine Kanzlei-Website enthalten sein:

  • Informationen über Erhebung (Art, Umfang) und Speicherung (Dauer) personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung beim Besuch der Website
  • Erläuterung über Erhebung und Speicherung personenbezogener Daten sowie Art und Zweck von deren Verwendung bei Nutzung des Kontaktformulars/Senden einer E-Mail
  • Information über (zulässige) Weitergabe von Daten
  • Informationen über den etwaigen Einsatz von Cookies und Möglichkeit der Deaktivierung für den "Besucher" der Homepage
  • Bei Einsatz von Social Media Plug-ins (Facebook, Twitter etc.): Zweck und Verantwortung der Anbieter, Umgang (Zwei-Klick-Methode) etc.
  • Möglicher Bezug von Newslettern (u. U. nur E-Mail-Adresse anzugeben)[1]
  • Betroffenenrechte (s. Tz. 2.4)
  • Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DSGVO und deren Voraussetzungen sowie E-Mail-Adresse, an die der Widerspruch gesendet werden kann
  • Datensicherheit: Hinweis auf Verschlüsselung der jeweiligen Seite der Homepage bei Übertragung[2]
 
Wichtig

Probleme bei Einsatz von Google Analytics etc.

Bei Einbindung eines Kartenausschnitts von Google Maps kann Google personenbezogene Daten der Website-Besucher erheben und ggf. mit den bei Google vorhandenen Profilen der Nutzer verknüpfen. Zwingend ist zumindest, dass auf die Nutzungsbedingungen inkl. Li...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Steuer Office Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Aktuelle Rechtsprechung zur ertragsteuerlichen Organscha ... / 1. Voraussetzungen und Folgen der Organschaft
    2
  • Bulgarien / 2.1 Steuerpflicht in Deutschland
    1
  • Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.7.7 Betriebsaufspaltung
    1
  • Fischer/Pahlke/Wachter, ErbStG § 12 Bewertung / 2 Allgemeine Bewertungsvorschriften (§ 12 Abs. 1 ErbStG)
    1
  • Frotscher/Drüen, KStG § 27 Nicht in das Nennkapital gele ... / 5 Bescheinigungsverfahren (Abs. 3 bis 5)
    1
  • Literaturauswertung ErbStG/BewG/GrSt (Stand: 30.6.2025) / 2.7 § 7 ErbStG (Schenkungen unter Lebenden)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 3.7 § 8d KStG (Fortführungsgebundener Verlustvortrag)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 2.3 § 3a EStG (Sanierungserträge)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 2.29 § 17 EStG (Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften)
    1
  • Literaturauswertung EStG/KStG (Stand: 30.6.2025) / 3.11 § 15 KStG (Ermittlung des Einkommens bei Organschaft)
    1
  • Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50d ... / E. Nichtbesteuerung im Quellenstaat wegen nur beschränkter StPfl (§ 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG)
    1
  • Rechtsschutz bei Steuerbescheiden unter dem Vorbehalt de ... / 3. Verständigung auf Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung als Teil einer Verständigung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 314 Einziehungsverfügung / 2.3 Form und Bekanntgabe
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 138 Kostenentscheidung durch B ... / 1 Erledigung in der Hauptsache
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 194 Sachlicher Umfang einer Auß ... / 1.2 Verhältnis zu anderen Vorschriften
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 376 Verfolgungsverjährung / 2.2.3 Ende der Verfolgungsverjährung/Fristberechnung
    1
  • Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 114 Einstweilige Anordnungen / 5 Verfahren
    1
  • Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, Erb ... / V. Liebhabereibetriebe
    1
  • Umsatzsteuerrechtliches Kommissionsgeschäft: Fiktion der ... / 2. Lieferungen innerhalb der EU
    1
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Steuer Office Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Steuern
Haufe Shop: Handbuch der Quellenbesteuerung
Handbuch der Quellenbesteuerung
Bild: Haufe Shop

Das Handbuch bietet deutschen Unternehmen und deren Beratern und Beraterinnen eine umfassende Darstellung der Quellenbesteuerung bei beschränkter Steuerpflicht ihrer ausländischen Geschäftspartner im Inland. Es zeigt, wie steuerliche Risiken vor Vertragsabschluss erkannt, DBA/EU-Regeln genutzt und Anträge zu Erstattung/Freistellung gestellt werden. Außerdem sind die zahlreichen Gesetzesänderungen (u.a. durch das ATAD-Umsetzungsgesetz, das Steueroasenabwehrgesetz und das KöMoG) sowie neue Rechtsprechung und Verwaltungsanweisungen eingearbeitet.


Makler im Wettbewerb / 2.7 Exkurs: Datenschutzerklärung
Makler im Wettbewerb / 2.7 Exkurs: Datenschutzerklärung

Neben dem Impressum verpflichtet die am 25.5.2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu einer Datenschutzerklärung im Rahmen des Internetauftritts. Wie das Impressum, muss auch die Datenschutzerklärung mittels Navigationsbutton eindeutig ...

4 Wochen testen


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare Alle Steuern Produkte

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren