AA v. 28.9.2016, o. Az., BStBl I 2016, 1182

Bekanntmachung

über das Inkrafttreten

des deutsch-costa-ricanischen Abkommens

zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen

und vom Vermögen

Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20.11.2014 zu dem Abkommen vom 13.2.2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2014 II S. 917, 918) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2

am 10.8.2016

in Kraft getreten ist.

Die Ratifikationsurkunden wurden am 10.8.2016 in Berlin ausgetauscht.

 

Normenkette

DBA-Costa Rica Art. 32 Abs. 2

DBA-Costa Rica/ZustG Art. 2 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 1182

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