AA v. 28.9.2016, o. Az., BStBl I 2016, 1182
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des deutsch-costa-ricanischen Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen |
Nach Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 20.11.2014 zu dem Abkommen vom 13.2.2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Costa Rica zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2014 II S. 917, 918) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 32 Absatz 2
am 10.8.2016 |
in Kraft getreten ist.
Die Ratifikationsurkunden wurden am 10.8.2016 in Berlin ausgetauscht.
Normenkette
DBA-Costa Rica Art. 32 Abs. 2
DBA-Costa Rica/ZustG Art. 2 Abs. 2
Fundstellen
BStBl I, 2016, 1182
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