Das Protokoll zum Abkommen wird wie folgt gefasst:

"Protokoll zu dem Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung

Die Bundesrepublik Deutschland und das Königreich Dänemark haben die nachstehenden Bestimmungen vereinbart, die Bestandteil des Abkommens sind:

Zu Artikel 29

Die Verarbeitung personenbezogener Daten nach diesem Abkommen richtet sich nach der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) sowie den sonstigen innerstaatlichen Regelungen zum Datenschutz der jeweiligen Vertragspartei."

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