Bewegliches materielles Vermögen, ausgenommen das in den Artikeln 6 und 7 behandelte bewegliche Vermögen, das Teil des Nachlasses oder einer Schenkung einer Person mit Wohnsitz in einem Vertragsstaat ist und im anderen Vertragsstaat gelegen ist, kann in diesem anderen Staat besteuert werden.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge