AA v. 28.7.2016, o. Az., BStBl I 2016, 1129

Bekanntmachung
über das Inkrafttreten
des deutsch-israelischen Abkommens
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung
auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
und über das gleichzeitige Außerkrafttreten
des früheren Abkommens vom 9. Juli 1962

Nach Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 20.11.2015 zu dem Abkommen vom 21.8.2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und der Steuerverkürzung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (BGBl 2015 II S. 1301, 1302) wird bekannt gemacht, dass das Abkommen nach seinem Artikel 29 Absatz 2

am 9. Mai 2016

in Kraft getreten ist.

Die Ratifikationsurkunden wurden am 9. Mai 2016 in Jerusalem ausgetauscht.

Nach Artikel 29 Absatz 3 dieses Abkommens ist das Abkommen vom 9. Juli 1962 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung des Staates Israel zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und bei der Gewerbesteuer (BGBl 1966 II S. 329, 330)

mit Ablauf des 8. Mai 2016

außer Kraft getreten.

 

Normenkette

DBA-Israel 2014 Art. 29 Abs. 2;

DBA-Israel 2014/ZustG Art. 3 Abs. 2

 

Fundstellen

BStBl I, 2016, 1129

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