Dipl.-Biol. Bettina Huck, Dr. Josef Sauer
Bei den Auswirkungen des demografischen Wandels auf die Gesellschaft wird vor allem der Einfluss auf die sozialen Sicherungssysteme (insbesondere Renten- und Krankenversicherung) in der Öffentlichkeit diskutiert und wahrgenommen. Als brisant gilt v. a. die zunehmende Zahl von Rentnern je Beitragszahler: Während 1960 für einen Rentner 5 Beitragszahler aufkamen, wird es im Jahr 2030 ebenso viele Beitragszahler wie Rentner geben. Die älter werdende Bevölkerung als Folge des demografischen Wandels hat auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Unternehmen. Damit verbunden sind folgende zentrale Fragen von enormer Bedeutung:
- Können die wirtschaftlichen Herausforderungen mit einer älteren Belegschaft überhaupt bewältigt werden?
- Wird der demografische Wandel einen Mangel an Arbeitskräften verursachen?
- Wie werden die Unternehmen damit umgehen, wenn die geburtenstarken Jahrgänge sich gemeinsam in die Rente verabschieden und ihre Kompetenzen und ihr Erfahrungswissen mitnehmen?
- Wie können sich Unternehmen schon jetzt auf die älter werdende Belegschaft einstellen?
Die Altersstruktur verschiebt sich dabei deutlich zugunsten der Älteren (Tab. 1).
Jahr |
unter 20 Jahre |
20 bis 66 Jahre |
67 Jahre und älter |
2021 |
19 % |
62 % |
20 % |
2030-2040 |
19 % (2030) |
56-57 % (2037) |
23-26 % (2040) |
2070: Variante 1 |
17 % |
54 % |
22 % |
2070: Variante 2 |
120 % |
57 % |
30 % |
Tab. 1: Bevölkerung im Alter von unter 20 bis 66 Jahre und älter (verschiedene Varianten ergeben sich aus der unterschiedlichen Stärke der angenommenen Zuwanderung)
Verrentung der Babyboomer reduziert Belegschaften
Die geburtenstarken Jahrgänge der 1960er-Jahre (Babyboomer) stellen heute überwiegend die Kernbelegschaft dar. Als "Aktivposten" unter Innovations- und Leistungsgesichtspunkten tragen sie den Unternehmenserfolg auf ihren Schultern. Sie werden zu älteren Arbeitnehmern und en bloc in den Ruhestand gehen, was in vielen Unternehmen zu Problemen führen wird.
Aus der heute gestauchten Alterspyramide wird dann eine "umgekehrte Alterspyramide".
Zur Veränderung der individuellen Altersstruktur haben beigetragen:
- die Unternehmen selbst (Vorruhestandsregelung),
- die sozialen Sicherungssysteme (u. a. Frühverrentung, Kündigungsschutz für Ältere, Senioritätsregelungen bei der Entlohnung).
Der in den Personalabteilungen noch häufig praktizierte "Jugendwahn" beruht u. a. darauf, dass ein älterer Arbeitnehmer mit gleicher Qualifikation dadurch deutlich teurer ist als die jüngere Arbeitskraft. Diese Vorgehensweise ist in Zeiten von weniger jungen Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr realisierbar. Diese Praxis hat auch bewirkt, dass ein defizitäres Altersbild über den älteren Arbeitnehmer entstanden und zum großen Teil noch vorhanden ist.