Als das Internet noch in seinen ersten Zügen steckte und ein einziger Mail-Account die Grenze des Vorstellbaren war, hätte die Führung einer privatschriftlichen Liste ggf. noch eine adäquate Lösung dargestellt. Ungeachtet des Risikos des Auffindens durch unbefugte Dritte, ist eine solche Liste in der aktuellen Zeit schlicht nicht mehr praktikabel. Die Mandanten sind auf zahlreichen Internetseiten registriert, welche häufig unterschiedliche Anforderungen an Passwörter haben. Selbst wenn der Mandant zunächst höchstmotiviert sämtliche Passwörter niederschreibt und diese Liste sogar aktualisiert, kann nicht davon ausgegangen werden, dass dies auch über Jahre fortgeführt wird. Die Führung einer privatschriftlichen Liste bietet sich lediglich in Fällen mit überschaubaren Online-Beziehungen an. Auch dort ist die unter c) beschriebene Vorgehensweise jedoch vorzugswürdig.

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