Obige Ausführungen zeigen, dass eine optimale Vorsorge hinsichtlich des digitalen Nachlasses nur dann erreicht werden kann, wenn sowohl die (erb-)rechtlichen als auch die technischen Voraussetzungen für eine Abwicklung des digitalen Nachlasses geschaffen werden.

Dabei bietet sich die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers an, welcher die regelmäßig hochsensiblen Daten als neutrale Person sichten und entspr. den Wünschen des Mandanten verwalten oder vernichten kann.

Die digitale Vorsorge wird zunehmend an Bedeutung gewinnen und sich – v.a. technisch – im stetigen Wandel befinden. Rechtlich kann es jedoch bei üblichen handwerklichen Gestaltungsmitteln verbleiben, so dass der Berater mit altbewährten Mitteln den rechtlichen Rahmen gestalten kann und sollte.

 

Selbststudium nach § 15 FAO mit dem ErbStB: Zu diesem Beitrag finden Sie die Lernerfolgskontrolle online bis zum 31.12.2023 unter https://www.otto-schmidt.de/15fao.

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