Einziehung eines Geschäftsanteils an einer gGmbH zum Nennwert

Es ist nicht sittenwidrig, wenn der Gesellschaftsvertrag einer gGmbH vorsieht, dass der Geschäftsanteil eines Gesellschafters bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen eingezogen und ihm auch in allen anderen Fällen seines Ausscheidens aus der Gesellschaft eine Abfindung lediglich i.H.d. Nominalwerts seines Anteils zusteht. Auch der Insolvenzverwalter eines betroffenen Insolvenzschuldners kann daher im angeblichen Interesse der Insolvenzgläubiger keinen höheren Anspruch geltend machen.

OLG Hamm v. 13.4.2022 – 8 U 112/21
ErbStB 2022, 264
Miteigentümergemeinschaft einer GbR mit Minderjährigen per Kettenschenkung

Für Minderjährige ist der Erwerb von Miteigentumsanteilen an vermieteten Grundstücken, auch bei Vollzug über einen Zwischenerwerber, nicht lediglich rechtlich vorteilhaft. Die dingliche Einigung bedarf ggf. der Genehmigung eines Ergänzungspflegers.

BGH v. 28.4.2022 – V ZB 4/21
ErbStB 2022, 362

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