Die beiden Entscheidungen des X. Senates des BFH vom 19.5.2021 und die entsprechenden Nichtannahmebeschlüsse des BVerfG beenden die seit Jahren bestehende Polemik, wie eine mögliche Doppelbesteuerung rechnerisch zu ermitteln ist, indem sie feste Berechnungsparameter vorgeben. Sie bringen auch Klarheit und Rechtssicherheit zu weiteren Problemstellungen rund um die Rentenbesteuerung, u.a. auch verfahrensrechtlicher Natur.

Dennoch ist in der Zukunft mit stets zunehmenden Doppelbesteuerungsfällen zu rechnen, die auch ihren Weg zur Finanzgerichtsbarkeit finden werden. Es ist zwar unwahrscheinlich, dass der bisher eingeschlagene Weg des Gesetzgebers ausreichen wird, um die vielfältigen zukünftigen Fälle einer etwaigen Doppelbesteuerung ganz zu vermeiden. Der vom BMF in Auftrag gegebene Gutachten zeigt aber weitere Möglichkeiten auf, eine Doppelbesteuerung vollumfänglich zu vermeiden, bildet damit einen wichtigen Ausgangspunkt für die weiteren konzeptionellen Arbeiten und lässt die Hoffnung zu, eine angemessene Lösung für alle Fallkonstellationen zu finden.

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