Ein WG ist auch dann begünstigt, wenn es nach der Anschaffung/Herstellung zunächst nur gelagert wird.[15]

 

Beispiel

Steuerberater S erwirbt am 11.2.2021 günstig einen neuen Schreibtisch, der zunächst im Praxiskeller abgestellt wird. Erst ab dem 24.3.2022 stellt er diesen in sein Büro und entsorgt seinen alten Schreibtisch.

Lösung: Die Investition ist begünstigt, da es unschädlich ist, ein WG vorübergehend unbenutzt zu lagern.

[15] Reddig in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 7g EStG Rz. 25 "Betriebliche Nutzung" (11/2021).

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