Losgelöst von gesetzlichen Erfordernissen der Registrierung ist jedenfalls die vorherige "freiwillige" Registrierung insb. zu empfehlen, wenn die GbR
- Gesellschafterin einer GmbH ist,
- Grundbesitz zum Gesellschaftsvermögen zählt (zu den Änderungen im Grundstücksverkehr: Krauß, notar 2023, 339), oder
- der Erwerb einer OHG- oder Kommanditbeteiligung in Betracht kommt.
Andernfalls werden spätere Vorgänge unnötigerweise blockiert.
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