Hinterziehungszinsen für verkürzte ESt-Vorauszahlungen neben Hinterziehungszinsen für hinterzogene Jahres-ESt Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte ESt-Vorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahres-ESt des gleichen Veranlagungszeitraums bewirkt keine Doppelverzinsung, wenn sich die jeweiligen Zinsläufe nicht überschneiden. AO-StB 2022, 45
Konkurrenzverhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung Das Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung ist regelmäßig eines der Gesetzeskonkurrenz in Form der mitbestraften Vortaten. Wird der Unrechtsgehalt der vollendeten Vortaten mit Auszahlung tatsächlich nicht bestehender Erstattungsbeträge von der lediglich versuchten "Haupttat" nicht vollständig erfasst, liegt Tatmehrheit vor. AO-StB 2022, 48
Zeitpunkt der Tatvollendung bei Hinterziehung von Veranlagungssteuern durch Unterlassen Der BGH hatte darüber zu entscheiden, wann bei Nichtabgabe von Steuererklärungen Veranlagungssteuern betreffend Tatvollendung vorliegt und ob die Erklärungspflicht suspendiert wird, wenn vor diesem Tatzeitpunkt die Einleitung des Steuerstrafverfahrens dem Täter bekannt gegeben wird. AO-StB 2022, 50
Tatvollendung bei Hinterziehung durch Unterlassen Der BGH hatte zusätzlich zu seiner Entscheidung v. 4.11.2021 – 1 StR 236/21 in einem weiteren Verfahren dazu Stellung bezogen, wann bei Nichtabgabe von Steuererklärungen Veranlagungssteuern betreffend Tatvollendung vorliegt und ob die Erklärungspflicht suspendiert wird, wenn vor diesem Tatzeitpunkt die Einleitung des Steuerstrafverfahrens dem Täter bekannt wird. Was Letzteres anbelangt, so bestehen für die Strafverfolgungsorgane Ermittlungspflichten. AO-StB 2022, 51
Sicherstellung von Unterlagen und Daten beim unverdächtigen Steuerberater Es ist mit dem Schutzzweck des § 97 Abs. 1 StPO nicht vereinbar, wenn die Strafverfolgungsbehörden eine Ermittlungsmaßnahme vornehmen, um erst durch die Auswertung der dabei gewonnenen Erkenntnisse möglicherweise einen Tatverdacht gegen den Berufsgeheimnisträger zu begründen, um sich auf die Rückausnahme des § 97 Abs. 2 S. 2 StPO berufen zu können. AO-StB 2022, 111
Schätzung im Rotlichtbereich In sog. Rotlichtverfahren gibt es diverse Fallgestaltungen, denen allgemein- und steuerstrafrechtliche Delikte zugrunde liegen. Die vorliegende Entscheidung betrifft die Steuerhinterziehung bei gewerblicher Zimmervermietung an Prostituierte. AO-StB 2022, 113
Tatvollendung und Tatbeendigung bei Steuerhinterziehung Der BGH hat mit Beschluss u.a. zu Fragen der Strafverfolgungsverjährung bei Steuerhinterziehung – insb. bei einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen – wie der versuchten Steuerhinterziehung Stellung genommen und entschieden, dass eine Einziehung von Taterträgen im Fall der versuchten Steuerhinterziehung ausscheidet. AO-StB 2022, 181
Voraussetzungen der Strafbarkeit nach § 374 AO Der BGH hat die Tatbestandsvarianten des § 374 Abs. 1 AO i.S.d. Sich-Verschaffens, des Absetzens und der Absatzhilfe gegen die Beihilfe abgegrenzt. AO-StB 2022, 374

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