Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis muss die in § 10 Abs. 3 KrZwMG aufgelisteten Unterlagen enthalten. Darunter fallen u.a. der Handelsregisterauszug sowie Kopien des Gründungsakts und des Gesellschaftsvertrags des Unternehmens, die erforderlichen Nachweise über die oben genannten Merkmale der Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter sowie ein tragfähiger, nachvollziehbarer Geschäftsplan.

Die BaFin prüft einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis binnen 45 Tagen nach dessen Eingang auf seine Vollständigkeit. Sie kann weitere Informationen anfordern, die für die Beurteilung des Antrags notwendig sind. Innerhalb von 90 Tagen nach Eingang eines vollständigen Antrags informiert die Bundesanstalt das antragstellende Unternehmen darüber, ob die Erlaubnis erteilt oder verwehrt wird. Wird die Erlaubnis gewährt, macht die BaFin sie im Bundesanzeiger bekannt, § 10 Abs. 8 KrZwMG.

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