Ass. iur. Sarah Hoffmann, LL.M. (Paris), LL.M. / Ass. iur. Merle Niendorf[*]

Das Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) wurde am 14.12.2023 vom Bundestag i.d.F. der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drucks. 20/9782) verabschiedet und nach Zustimmung des Bundesrates am 29.12.2023 im BGBl. veröffentlicht (BGBl. I 2023. Nr. 411 v. 29.12.2023). Ausweislich der Gesetzesbegründung soll es dazu dienen, Bestände notleidender Kredite zu verringern und zugleich eine künftige Anhäufung notleidender Kredite innerhalb der EU zu verhindern, indem ein effizienter Sekundärmarkt etabliert wird. Der Beitrag stellt insbesondere die Regelungen des mit Art. 1 des Kreditzweitmarktförderungsgesetzes neu eingeführten Kreditzweitmarktgesetz (KZwMG) vor.

[*] Sarah Hoffmann, LL.M. (Paris), LL.M. und Merle Niendorf sind in der Vermögensstrukturierung im Private Wealth Management bei der ODDO BHF SE in Frankfurt/M. tätig.

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