Steuerentstehung bei Teilleistungen | Eine Teilleistung erfordert eine Leistung mit kontinuierlichem oder wiederkehrendem Charakter. Keine Teilleistung liegt hingegen vor, wenn es sich um eine einmalige Leistung gegen Ratenzahlung handelt. | BMF, UStB 2023, 14 |
Abgabe von Medikamenten | Die Abgabe von (Fertig-) Medikamenten kann eine unselbständige Nebenleistung zu der nach § 4 Nr. 14 Buchst. a oder b UStG umsatzsteuerfreien Heilbehandlungsleistung darstellen. | BMF, UStB 2023, 15 |
Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG bei Saldierung der Vorsteuer | Der für eine Vorsteuerberichtigung erforderliche ursprüngliche Vorsteuerabzug kann sich aus einer in der Steuererklärung nicht ausdrücklich angegebenen Saldierung der Umsatzsteuer mit einem korrespondierenden Vorsteuerabzug ergeben. | BMF, UStB 2023, 16 |
Unternehmereigenschaft und Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen | Die Finanzverwaltung nimmt zur Unternehmereigenschaft und zum Vorsteuerabzug bei Forschungseinrichtungen Stellung. | BMF, UStB 2023, 78 |
Eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen | Die Finanzverwaltung nimmt zu der am 1.1.2020 in Kraft getretenen Neufassung des § 4 Nr. 18 UStG Stellung. | BMF, UStB 2023, 113 |
Nullsteuersatz im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen | Die Finanzverwaltung nimmt zur Einführung eines Nullsteuersatzes für Umsätze i.Z.m. bestimmten Photovoltaikanlagen zum 1.1.2023 Stellung. | BMF, UStB 2023, 114 |
Umsatzsteuerliche Behandlung von Reihengeschäften | Mit Wirkung ab dem 1.1.2020 sind die Bestimmungen zu den Reihengeschäften in § 3 Abs. 6a UStG neu gefasst worden. Nunmehr nimmt die Finanzverwaltung zu diesen Regelungen Stellung. | BMF, UStB 2023, 182 |
Umsatzsteuerbefreiung der Leistungen von Verfahrensbeiständen | Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 vom 21.12.2020 ist mit Wirkung ab dem 1.1.2021 eine Steuerbefreiung für Verfahrensbeistände in Kindschaftssachen eingefügt worden. Zu dieser Gesetzesänderung nimmt die Finanzverwaltung Stellung. | BMF, UStB 2023, 184 |
Organisationseinheiten von Bund und Ländern | Die Finanzverwaltung nimmt zu Anwendungsfragen bei der dezentralen Besteuerung von Organisationseinheiten der Gebietskörperschaften Bund und Länder (§ 18 Abs. 4f und 4g UStG) Stellung. | BMF, UStB 2023, 210 |
Eng mit der Sozialfürsorge verbundene Leistungen | Die Finanzverwaltung nimmt zu den Änderungen des § 4 Nr. 16 UStG und des § 4 Nr. 25 UStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2020 bzw. des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften Stellung. | BMF, UStB 2023, 252 |
Erweiterung des § 13b UStG um die Übertragung von Emissionszertifikaten | Die Vorschrift des § 13b Abs. 2 Nr. 6 UStG ist mit Wirkung ab dem 1.1.2023 um die Übertragung von Emissionszertifikaten nach § 3 Nr. 2 des Brennstoffemissionshandelsgesetzes erweitert worden. Zu der Erweiterung nimmt die Finanzverwaltung nunmehr Stellung | BMF, UStB 2023, 321 |
Fiskalvertretung im Umsatzsteuerrecht | Die Finanzverwaltung nimmt zur Fiskalvertreterregelung (§§ 22a – 22e UStG) Stellung. Die Abschnitte 22a.1, 22b.1, 22c.1, 22d.1 und 22e.1 werden neu in den UStAE aufgenommen. | BMF, UStB 2023, 349, in diesem Heft |
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