Bei Fälligkeitsdarlehen (auch Festdarlehen oder endfälliges Darlehen) ist der Rückzahlungsbetrag nach Ablauf der Laufzeit in einer Summe zurückzuzahlen. Zwischenzeitliche Tilgungen finden i. d. R. nicht statt. Während der Laufzeit steht das Darlehen dem Schuldner stets in voller Höhe zur Verfügung.

Das Disagio eines Fälligkeitsdarlehens ist als Entgelt für die Nutzung des Darlehens in gleichen Beträgen in der Handelsbilanz auf die Dauer der Kapitalinanspruchnahme abzuschreiben und in der Steuerbilanz auf die Laufzeit des Darlehens oder den Festschreibungszeitraum linear zu verteilen.

 
Jahresabschreibung = Disagio
Laufzeit

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