Tz. 63

Stand: EL 113 – ET: 03/2024

§ 16 KStG regelt nach seinem Wortlaut und seiner Stellung im Ges ausschl eine Einkommenszurechnung. Wegen der Frage, ob Az aus dem stlichen Einlagekonto finanziert werden können, muss auf die Spezialregelung des § 27 Abs 1 KStG zurückgegriffen werden, wobei für den Fall der Leistung der Az durch den OT der Sinn und Zweck des § 16 KStG (dazu s Tz 4) eine mögliche Auslegungshilfe bietet. Dazu näher s Tz 70ff. AA s Neumann (in Gosch, 4. Aufl, § 16 KStG Rn 32a) nach dessen Auff eine Rückgewähr von Einlagen nicht möglich ist, da sE § 16 KStG auch fingiert, dass die Az stets aus dem stpfl Einkommen finanziert wird.

Wegen der KapSt-Frage im Zusammenhang mit Az s Tz 73.

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