Tz. 30

Stand: EL 75 – ET: 08/2012

Bewegliche WG sind wes Betriebsgrundlagen, wenn sie für die Betriebsführung ein wirtsch Gewicht besitzen und nicht jederzeit ersetzbar sind. Hier kommen insbes WG des Anlagevermögens in Betracht (Umlaufvermögen nur in Ausnahmefällen, s § 20 UmwStG (SEStEG) Tz 47).

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