Ausgewählte Literaturhinweise:
Blumers, Die Teilbetriebe des UmwStR, DB 2001, 722;
Pickl/Schneck, Die Qualifikation der Vertriebsfunktion als Teilbetrieb nach dem UmwStR, DStR 2003, 1813;
Kofmann, Teilbetriebsvoraussetzungen bei Umw-Vorgängen, SteuerStud 2007, 219;
Blumers, Europäische Umw mit Teilbetrieben, BB 2008, 2041;
Weier, Der dt Teilbetrieb wird europäisch, DStR 2008, 1002;
Goebel/Ungemach/Seidenfad, Der Teilbetrieb im ErtrStR – ein praxisrelevanter Überblick, DStZ 2009, 354;
Blumers, Teilbetriebe und wes Betriebsgrundlagen, DB 2010, 1670;
Herlinghaus, Wie weit geht die europarechtliche Auslegung des umwstlichen Teilbetriebsbegriff, FS für Wienand Meilicke, 2010, 159;
Meining/Glutsch, Immobilien als Teilbetriebe iSd des UmwStR, GmbHR 2010, 735;
Stangl/Grundke, Zeitpunkt des Vorliegens eines Teilbetriebs, DB 2010, 1851;
Blumers, Der Teilbetriebsbegriff im neuen UmwSt-Erl-Entw, BB 2011, 2204;
Greil, Ein neues Teilbetriebsverständnis im StR, StuW 2011, 84;
Kessler/Philipp, Stlicher Übertragungsstichtag als maßgeblicher Zeitpunkt für das Vorliegen der Teilbetriebsvoraussetzung, DStR 2011, 1065;
Schulze zur Wiesche, Teilbetrieb und MU-Anteil als Gegenstand der Spaltung und der Einbringung nach dem Entw des UmwSt-Erl, DStZ 2011, 513;
Claß/Weggenmann, Ein neues Teilbetriebsverständnis im UmwStR – entscheidet zukünftig der EuGH?!, BB 2012, 552;
Feldgen, Der Teilbetrieb im StR, Ubg 2012, 459;
Goebel/Ungemach, Der Teilbetrieb – Definitionen nach der Rspr sowie nach dem neuen UmwSt-Erl, DStZ 2012, 353;
Honert/Obser, Teilbetriebe bei gemeinschaftlich genutzten Betriebsgrundstücken – Gestaltungstipps zur st-neutralen Umstrukturierung, EStB 2012, 385;
Schell/Krohn, Ausgewählte praxisrelevante "Fallstricke" des UmwSt-Erl 2011 (Teil 2) – Zum europäischen Teilbetriebsverständnis der FinVerw, DB 2012, 1119;
Graw, Der Teilbetriebsbegriff im UmwStR nach dem UmwSt-Erl 2011, DB 2013, 1011;
Essing/Funke, Umstrukturierung der öff Hand im Zusammenhang mit Dauerverlustbetrieben unter dem Blickwinkel des europäischen Teilbetriebsbegriffs, DStR 2014, 1253;
Ropohl, Übertragung einzelner Funktionsbereiche am Bsp von Produktionsunternehmen – Implikationen eines stlichen Teilbetriebsbegriffs, DB 2014, 2673;
Rothenfußer/Schell, Die Umsetzung der Anforderungen des UmwSt-Erl an Teilbetriebseinbringungen in der Vertragsgestaltung, GmbHR 2014, 1083;
Micker/Uphues, Die Auslegung des Teilbetriebsbegriffs in StR – Fortbestehender Dualismus oder zukünftige Einheitsdefinition?, Ubg 2021, 320;
Uphues, Der nationale und der europäische Teilbetriebsbegriff im Vergleich (Teil I und II), DStR 2022, 2521 und 2584.
2.2.3.1 Teilbetriebsbegriff
Tz. 74
Stand: EL 111 – ET: 09/2023
Die in § 20 Abs 1 UmwStG genannte Sachgesamtheit "Teilbetrieb" ist nicht auf Teilbetriebe in gew Unternehmen beschr. Bei freiberuflichen und l + f Betrieben gibt es ein gleichrangiges Bedürfnis nach Umstrukturierung von mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteten Teilbereichen wie dies auch bei gew Betrieben der Fall ist. Weder aus dem Wortlaut des § 20 Abs 1 UmwStG noch auch dem Sinn der (Begünstigungs-)Vorschrift kann entnommen werden, dass sich die Sacheinlage nur auf werbende Teilbetriebe beschr soll. Folglich kann es sich bei einem Teilbetrieb als Sacheinlagegegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG handeln um
- einen l + f Teilbetrieb eines Einzelunternehmens oder einer Pers-Ges (auch Teilbetriebsverpachtung, s §§ 13, 14 EStG),
- einen gew Teilbetrieb (zB der Teilbetrieb eines Einzelunternehmers, einer Kap-Ges, einer gew Pers-Ges oder eines BgA einer jur Pers d öff Rechts; auch Teilbetriebsverpachtung im Ganzen) oder
- einen der freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Arbeit dienenden "Teilbetrieb" (Teilpraxis, s § 18 Abs 3 S 1 EStG).
Die (abkommensrechtliche) inl BetrSt einer im EU-/EWR-Ausl ansässigen Gesellschaft ist nur dann Sacheinlagegegenstand iSd § 20 Abs 1 UmwStG, wenn der BetrSt auch eine Teilbetriebsqualität zukommt. Die Annahme einer BetrSt indiziert nicht zwingend auch einen gew (Teil-)Betrieb (zum BetrSt-Begriff s § 2 KStG Tz 33ff und s IntGA Tz 1003ff und 1050ff). Zur Teilbetriebseigenschaft einer ausl BetrSt s § 15 UmwStG Tz 97.
Das Sonder-BV eines MU-Anteils ist regelmäßig kein Teilbetrieb (s Tz 125).
Tz. 75
Stand: EL 111 – ET: 09/2023
Das Ges enthält weder eine Definition des Begriffs "Teilbetrieb" noch eine nähere Erläuterung oder Beschreibung des Begriffs. Dies gilt nicht nur für § 20 UmwStG, sondern für alle Vorschriften des UmwStG. Die stlichen Merkmale des l + f Teilbetriebs und der freiberuflichen Teilpraxis werden aus der Rspr zu den §§ 13f und 18 EStG entnommen.
Die St-Vergünstigung in den Fällen der Umstrukturierung gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG wird – ebenso wie bei der Sacheinlage iSd § 20 Abs 1 UmwStG – von der Übertragung eines (gew) Teilbetriebs abhängig gemacht (s § 15 Abs 1 S 2 UmwStG). Der Teilbetriebsbegriff, der beiden Regelungen zugrunde liegt, ist inhaltsgleich; es gibt keine normspezifischen Unterschiede in der Auslegung (s Urt des BFH v 07.04.2010, BStBl II 2011, 467 unter II. 4. c) cc) bbb) zu der identischen Problematik be...