Tz. 134
Stand: EL 110 – ET: 06/2023
Eine Holdinggesellschaft in der Rechtsform einer Kap-Ges kann, weil kraft Rechtsform gew, stets OT sein. Wegen der schärferen Voraussetzungen für PersGes s Tz 149ff.
Tz. 135–139
Stand: EL 110 – ET: 06/2023
vorläufig frei
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