Der BgA (Eigenbetrieb) "Versorgung" hat zum 31.12.01 folgende Bestände: |
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stliches Einlagekto |
10 000 EUR |
Neurücklagen |
80 000 EUR |
Nenn-Kap |
55 000 EUR |
Der Gewinn des Jahres 02 beträgt 40 000 EUR und wird in eine Rücklage eingestellt. |
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Der BgA (Eigenbetrieb) "Verkehr" hat zum 31.12.01 folgende Bestände: |
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stliches Einlagekto |
10 000 EUR |
Neurücklagen |
./. 20 000 EUR |
Nenn-Kap: |
15 000 EUR |
Der Verlust des Jahres 02 beträgt 10 000 EUR. |
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Ab dem 01.01.03 können die beiden Betriebe zulässiger Weise zu einem einheitlichen BgA zusammen gefasst werden. Das Nenn-Kap des zusammengefassten BgA wird auf 110 000 EUR festgesetzt. Der zusammen gefasste BgA erzielt in 03 einen Gewinn in Höhe von 15 000 EUR, der in eine Rücklage eingestellt wird.
Lösung:
Durch die Zusammenfassung von (nicht gleichartigen) BgA entsteht ein neuer (einheitl) BgA (s Schr des BMF v 12.11.2009, BStBl I 2009, 1303 Rn 64). Für die Feststellung des stlichen Einlagekto in diesen Fällen gilt uE Folgendes:
Wie im Falle der Verschmelzung von Kap-Ges zur Neugründung endet bei den bisherigen Einzel-BgA die Feststellung des stlichen Einlagekto nach der (fiktiven) Herabsetzung des Nenn-Kap analog § 29 KStG. Bei dem neuen einheitlichen BgA ist nach § 29 Abs 4 KStG iVm § 28 Abs 1 KStG das Nenn-Kap aus den zusammengefassten Beständen der stlichen Einlagekonten und der Neurücklagen der früheren Einzel-BgA neu zu bilden.
1. BgA "Verkehr"
Die Übertragung des Vermögens auf den neuen, zusammen gefassten BgA zum 01.01.03führt zu einer fiktiven Herabsetzung des Nenn-Kap auf Null und zu einem entspr Zugang im stlichen Einlagekto. Der hiernach sich ergebende Bestand des stlichen Einlagektos ist zum 31.12.02 festzustellen. KapSt wird durch den Vorgang nicht ausgelöst. Der Verlust 02 verringert die Neurücklagen.
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Stliches Einlagekto |
Neurücklagen |
Sonderausweis |
Bestand 31.12.01 |
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10 000 |
./. 20 000 |
0 |
Verlust 02 |
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./. 10 000 |
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Fiktive Herabsetzung des Nenn-Kap: Betrag des Nenn-Kap am 31.12.02 |
15 000 |
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Abzug des Herabsetzungsbetrags vom Sonderausweis; entspr Zugang bei den Neurücklagen |
./. 0 |
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+ 0 |
./. 0 |
verbleibender Betrag: Gutschrift beim stlichen Einlagekto |
15 000 |
+ 15 000 |
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Bestand 31.12.02 |
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25 000 |
./. 30 000 |
0 |
2. BgA "Versorgung"
Die Übertragung des Vermögens auf den neuen, zusammengefassten BgA zum 01.01.03führt zu einer fiktiven Herabsetzung des Nenn-Kap auf Null und zu einem entspr Zugang im stlichen Einlagekto. Der hiernach sich ergebende Bestand des stlichen Einlagektos ist zum 31.12.02 festzustellen. KapSt wird durch den Vorgang nicht ausgelöst. Der Gewinn des Jahres 02 erhöht die Neurücklagen.
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Stliches Einlagekto |
Neurücklagen |
Sonderausweis |
Bestand 31.12.01 |
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10 000 |
80 000 |
0 |
Gewinn 02 |
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+ 40 000 |
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Fiktive Herabsetzung des Nenn-Kap: Betrag des Nenn-Kap am 31.12.02 |
55 000 |
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Abzug des Herabsetzungsbetrags vom Sonderausweis; entspr Zugang bei den Neur... |