Tz. 107a

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

Bei sog Mezzanine-Finanzierungen handelt es sich grds um FK. Unter Mezzanine-Finanzierung im engeren Sinne versteht man Darlehen, die sich durch die Nachrangigkeit gegenüber den Bankgläubigern, einen rückzahlbaren Hauptbetrag und eine Tilgung am Ende der Laufzeit auszeichnen. Wegen Einzelheiten s Jänisch/Moran/Waibel, DB 2002, 2451.

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