Tz. 249

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

Beherrschungsverträge des AE mit der Kap-Ges begründen keine rechtlich durchsetzbaren Rückgriffsmöglichkeiten für den Darlehensgläubiger. Es fehlt an einem Anspruch des Dritten gegen den AE bzw gegen eine diesem nahe stehende Person. GlA s Prinz (in H/H/R, § 8a KStG Rn J 03-21) und Thomas/Meissner (BB 2004, 1888, 1989). AA s Frotscher (in F/M, § 8a KStG Rn 89), der jedoch von einem Fall der sachlichen Unbilligkeit ausgeht.

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