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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, ... / 3.4.4 Die spezifischen Merkmale der verdeckten Gewinnausschüttung bei Pensionszusagen (Merkmale der betrieblichen Veranlassung)

Friedbert Lang
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Tz. 609

Stand: EL 90 – ET: 06/2017

Wie bei anderen Vergütungen (zB Tantiemen) muss auch bei Pensionszusagen zur Vermeidung stlicher Nachteile die "Bemessungsgrundlage" klar und eindeutig festgelegt werden.

Das Kriterium der betrieblichen Veranlassung umfasst die Einzelaspekte:

  • Ernsthaftigkeit, s Tz 610ff,
  • Einhalten der Probezeit, s Tz 616ff,
  • Finanzierbarkeit, s Tz 631ff,
  • Erdienbarkeit, s Tz 649ff,
  • Angemessenheit (dem Grunde, der Höhe und der Art nach), s Tz 671ff.

Außerhalb dieser Merkmale kann man sich allerdings noch die Frage stellen, ob eine Pensionszusage dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Bei einem als GF tätigen Gesellschafter ist dies idR kein Problem. Problematisch ist hier aber der sog interne Fremdvergleich, wenn in derselben Kap-Ges noch ein Fremd-GF tätig ist, dem keine Pensionszusage erteilt wurde (s Urt des BFH v 10.03.1993, BStBl II 1993, 604; s Frotscher, in F/D, KStG, Anh zu § 8 "Pensionszusage" Tz 2.4). Der Anerkennung der Pensionszusage steht aber – wenn kein Fremd-GF vorhanden ist – nicht entgegen, dass die Kap-Ges anderen Arbeitnehmern außerhalb des GF-Bereichs keine Zusagen über eine Altersversorgung erteilt hat (s Urt des BFH v 17.05.1995, BStBl II 1996, 423).

Ist der Gesellschafter nicht als GF, sondern in anderer (nachgeordneter) Funktion tätig (zB als Buchhalter), ist die Anerkennung dem Grunde nach problematischer. UE wird man in diesen Fällen nur dann zu einer Anerkennung kommen, wenn auch vergleichbaren Fremdarbeitnehmern eine entspr Altersversorgung zugesagt wurde. Eine vGA liegt auch vor, wenn nahe stehende Personen des Gesellschafters eine Pension zugesagt wird, gesellschafterfremden Arbeitnehmern der Kap-Ges in vergleichbarer Position aber keine entspr Versorgung erhalten (s Urt des BFH v 20.05.1992, BFH/NV 1993, 52).

3.4.4.1 Ernsthaftigkeit einer Pensionszusage/Altersgrenze

 

Tz. 610

Stand: EL 90 ...

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