Tz. 48

Stand: EL 78 – ET: 08/2013

Durch das URefG 2008 wurde die beschr StPflicht in § 2 Nr 2 zweiter Hs auf Entgelte für bestimmte Wertpapiergeschäfte (insbes Wertpaperleihe) erweitert. Die Besteuerung dieser Eink erfolgt ausschließlich durch den in Abs 3 geregelten StAbzug und gilt für Entgelte, die nach dem 17.08.2007 zufließen. Wegen des Sachzusammenhangs erfolgt die Kommentierung gemeinsam mit § 2 Nr 2 zweiter Hs KStG (s § 2 KStG Tz 221 ff).

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