Zum Verzicht auf eine mögliche Anpassung von Dauerschuldverhältnissen s Urt des BFH v 07.12.1988 (BStBl II 1989, 248); s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Dauerschuldverhältnisse"; und s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Mietverhältnisse".

Zum Verzicht auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus Risikogeschäften s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Schadensersatz" und s Urt des BFH 12.10.2010 (BFH/NV 2011, 69).

Zum Verzicht einer GmbH nach Veruntreuung von betrieblichen Geldern durch ihren Ges-GF auf eine Schadensersatzforderung s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1750ff und s Urt des FG Nds v 23.04.2002 (DStRE 2004, 525; nach Ablehnung der NZB rkr).

Zum Verzicht eines Ges-GF auf seine Pensionsanwartschaft s § 8 Abs 3 KStG Teil B Tz 200ff.

Im Übrigen allg s § 8 Abs 3 KStG Teil E "Forderungsverzicht".

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