Tz. 52

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

§ 5 Abs 3 S 1 UmwStG fingiert für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung eine Überführung der in einem inl BV gehaltenen Anteile zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges. MaW: Die Anteile werden nicht tats zum stlichen Übertragungsstichtag in das BV der Pers-Ges eingelegt, sondern nur für Zwecke der Übernahmegewinnermittlung (außerhalb der Bilanz) wird eine Überführung fingiert. § 5 Abs 3 S 1 UmwStG ist nicht nur in den Fällen, in denen sich ein Übernahmegewinn ergibt, sondern auch in den Fällen, in denen sich ein Übernahmeverlust ergibt, anzuwenden, obwohl § 5 Abs 3 S 1 UmwStG nur die Gewinnermittlung nennt.

 

Tz. 53

Stand: EL 54 – ET: 07/2005

Die fingierte Überführung in das BV der Pers-Ges erfolgt mit dem Bw der Anteile. Wegen der Frage, was unter dem Bw der Anteile zu verstehen ist, s § 4 UmwStG (vor SEStEG) Tz 23 ff.

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