Tz. 145

Stand: EL 100 – ET: 10/2020

Eine Ausgliederung auf einen gemeinnützigen Verein führt stets zum Verlust der StBefreiung, weil die dem übertragenden Verein für die Ausgliederung als Gegenleistung gewährten Mitgliedschaften an dem übernehmenden Verein wirtsch wertlos sind und damit ein Verstoß gegen § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO vorliegt (s Tz 144, 102).

Eine Ausgliederung auf eine gGmbH ist dagegen ohne Verlust der StBefreiung möglich, wenn die dem ausgliedernden Verein als Gegenleistung gewährte Beteiligung an der übernehmenden gGmbH nach den allg Grundsätzen (s § 5 Abs 1 Nr 9 KStG Tz 205 "Beteiligung an Kap-Ges") bei ihm dem Bereich der Vermögensverw zuzurechnen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass diese Gegenleistung angemessen ist (s Tz 104).

Zu prüfen ist außerdem, ob aufgr der Ausgliederung

  • bei der Übernehmerin Satzungsergänzungen erforderlich werden (s Tz 121).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge