Tz. 280a

Stand: EL 55 – ET: 10/2005

Wassermeyer (DStR 2004, 749) geht nunmehr nicht mehr von der Vorteilsverbrauchstheorie (s Tz 278) aus, sondern er will die Wirkungen des § 8a KStG nF auf die Einkommenserhöhung bei der die Vergütungen leistenden Kap-Ges beschränken. Bei dieser Auslegung kommt es - wie bereits im Grundfall des § 8a KStG nF (s Tz 269) - zu einer echten Doppelbelastung, da das Einkommen bei der Kap-Ges zu erhöhen ist und zusätzlich die Vergütung von der nahe stehenden Person bzw von dem rückgriffsgesicherten Dritten zu versteuern ist.

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