Tz. 38

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Die betreffenden St und evtl Nebenleistungen dürfen das stliche Einkommen nicht mindern, dh sie sind, soweit sie bei der Gewinnermittlung berücksichtigt worden sind, außerhalb der Bil hinzuzurechnen.

Für die Hinzurechnung nach § 10 Nr 2 KStG spielt es keine Rolle, ob der Bil-Gewinn durch Vorauszahlungen oder durch die Bildung bzw Erhöhung einer Rückstellung für die genannten nabzb St verringert worden ist. Hat keine Gewinnminderung stattgefunden, entfällt eine Hinzurechnung.

 

Tz. 39

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Es ist umstritten, ob in der St-Bil eine Rückstellung für die in § 10 Nr 2 KStG genannten nabzb St (insbes KSt und SolZ) gebildet werden darf. Das Fachschrifttum bejaht – uE zutr – nahezu einhellig die Berechtigung zur Bildung entspr Rückstellungen (s auch Urteil d FG Münster v 01.09.2021, 13 K 863/18 K,G, EFG 2021, 2012). AA s Wassermeyer (DB 1987, 1113, 1117), der aus dem Begriff "St-Bil" ableitet, dass stlich nicht anzuerkennende Ausgaben bereits bei der Erstellung der St-Bil ausgeschieden werden müssen (dazu s auch bereits Förster, DB 1986, 2628).

 

Tz. 40

Stand: EL 111 – ET: 09/2023

Wird eine vor Inkrafttreten des § 10 Nr 2 HS 2 KStG idF des StEntlG 1999/2000/2002 am 01.01.1999 st-wirksam gebildete Rückstellung für Nachforderungszinsen auf KSt nach diesem Zeitpunkt aufgelöst, ist die daraus resultierende Gewinnerhöhung stlich nicht zu neutralisieren (s Beschl d BFH v 16.12.2009, BStBl II 2012, 688).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Haufe Steuer Office Excellence enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge