Tz. 168
Stand: EL 100 – ET: 10/2020
Zum Gegenstand der Sacheinlage bei gGmbH hinsichtlich der Einbringung
- von Betrieben s Tz 155–159,
- von Teilbetrieben s Tz 160,
- von MU-Anteilen s Tz 161.
Nicht nur gemeinnützigkeitsrechtlich, sondern auch hinsichtlich der Anwendung des § 20 Abs 1 UmwStG sind die Fälle problematisch, in denen einzelne Tätigkeitsbereiche sich über den stfreien und den stpfl Bereich erstrecken.
Dies zeigen beispielhaft die Krankenhausapotheke oder -wäscherei mit Fremdumsätzen sowie der Fall der Auftragsforschung und Projektträgerschaft.
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