Tz. 229

Stand: EL 83 – ET: 04/2015

Die von der Zinsschranken-Grundregel drohende beschr Abziehbarkeit von Zinsaufwendungen gibt gelegentlich Anlass zu Gestaltungen (s Tz 9). Dabei stehen auch Modelle in der Diskussion, die im Ergebnis zu einer Verringerung des Nettozinsaufwands führen, indem zusätzliche Zinserträge generiert werden. Dabei geht von den meisten bekannten Modellen allerdings keine Verringerung des inl Gewinns aus; sie wirken ergebnisneutral.

Die Fin-Verw steht solchen Modellen skeptisch gegenüber. Deshalb sollen zB Geschäfte mit dem Ziel, beim Entleiher künstlich Zinseinnahmen zu erzeugen und dadurch die Abzugsmöglichkeit für anfallende Zinsaufwendungen zu erhöhen, einen Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten (s § 42 AO) darstellen können (s Schr des BMF v 04.07.2008, BStBl I 2008, 718, Rn 24 mit bsp-hafter Nennung der Wertpapierleihe). Krit hierzu s Köhler/Hahne (DStR 2008, 1505, 1510); s Eilers (Ubg 2008, 197, 199); s Häuselmann (FR 2009, 506, 514 und Ubg 2009, 225, 234); s Hick (in H/H/R, § 4h EStG, Rn 80) und s Goebel/Eilinghoff/Kim (DStZ 2008, 630, 633).

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