Tz. 52

Stand: EL 65 – ET: 03/2009

Nach dem durch das StVergAbG eingefügten § 40 Abs 4 S 7 KStG ist § 37 Abs 2a KStG (ebenfalls durch das StVergAbG eingefügt) bei einer Liquidation nicht anzuwenden. § 37 Abs 2a KStG idF des StVergAbG versagt bei oGA, die nach dem 11.04.2003 und vor dem 01.01.2006 erfolgen, eine KSt-Minderung gänzlich und reduziert sie bei nach dem 31.12.2005 erfolgenden oGA durch zeitliche Streckung (sogenanntes Moratorium). Eine Anwendung dieser Vorschrift in Liquidationsfällen hätte den (vom Gesetzgeber nicht gewollten) Totalausfall der KSt-Minderung bedeutet. Deshalb ist § 37 Abs 2a KStG idF des StVergAbG insoweit nicht anzuwenden. Parallelregelungen finden sich in § 40 Abs 3 S 2 KStG (dazu s Tz 26a) und in § 10 S 2 UmwStG, beide idF des StVergAbG.

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